Beeidigung

Beeidigung

Seit 2015 bin ich als Dolmetscherin und Übersetzerin durch den Präsidenten des Landgerichts München II für die deutsche und englische Sprache öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Dies ist Voraussetzung, um für gerichtliche und behördliche Zwecke zu dolmetschen, wie beispielsweise bei Gerichtsverfahren, Eheschließungen oder anderen Behördenterminen.

Zudem berechtigt die Beeidigung zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen, wie sie häufig von Urkunden, Zeugnissen oder Gerichtskorrespondenz benötigt werden.
 


Jede beglaubigte Übersetzung ist mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen.


Die Kosten für dementsprechende Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen werden in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet, wobei je nach Einzelfall auch andere Honorare gelten. Sehr gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Weitere Informationen zur Arbeit beeidigter Dolmetscher und Übersetzer können Sie der Webseite des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer unter
http://bdue.de/der-beruf/beeidigte entnehmen.

Eine Datenbank der in Deutschland beeidigten Dolmetscher und Übersetzer für alle Sprachen finden Sie unter
http://www.justiz-dolmetscher.de/

Beeidigung

Seit 2015 bin ich als Dolmetscherin und Übersetzerin durch den Präsidenten des Landgerichts München II für die deutsche und englische Sprache öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Dies ist Voraussetzung, um für gerichtliche und behördliche Zwecke zu dolmetschen, wie beispielsweise bei Gerichtsverfahren, Eheschließungen oder anderen Behördenterminen.

Zudem berechtigt die Beeidigung zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen, wie sie häufig von Urkunden, Zeugnissen oder Gerichtskorrespondenz benötigt werden.
 


Jede beglaubigte Übersetzung ist mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen.


Die Kosten für dementsprechende Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen werden in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet, wobei je nach Einzelfall auch andere Honorare gelten. Sehr gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Weitere Informationen zur Arbeit beeidigter Dolmetscher und Übersetzer können Sie der Webseite des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer unter
http://bdue.de/der-beruf/beeidigte entnehmen.

Eine Datenbank der in Deutschland beeidigten Dolmetscher und Übersetzer für alle Sprachen finden Sie unter
http://www.justiz-dolmetscher.de/






Beeidigung

Seit 2015 bin ich als Dolmetscherin und Übersetzerin durch den Präsidenten des Landgerichts München II für die deutsche und englische Sprache öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Dies ist Voraussetzung, um für gerichtliche und behördliche Zwecke zu dolmetschen, wie beispielsweise bei Gerichtsverfahren, Eheschließungen oder anderen Behördenterminen.

Zudem berechtigt die Beeidigung zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen, wie sie häufig von Urkunden, Zeugnissen oder Gerichtskorrespondenz benötigt werden. Jede beglaubigte Übersetzung ist mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen.


Die Kosten für dementsprechende Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen werden in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet, wobei je nach Einzelfall auch andere Honorare gelten. Sehr gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Weitere Informationen zur Arbeit beeidigter Dolmetscher und Übersetzer können Sie der Webseite des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer unter
http://bdue.de/der-beruf/beeidigte entnehmen.



 Eine Datenbank der in Deutschland beeidigten Dolmetscher und Übersetzer für alle Sprachen finden Sie unter http://www.justiz-dolmetscher.de.


Share by: